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Hinweis zur Warmwasserberechnung |
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Montag, den 01. Februar 2010 um 15:48 Uhr |
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Gemäß §9 (2) der HKVO ist die auf die zentrale Warmwasserversorgung entfallene Wärmemenge bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas mit 1,11 zu multiplizieren.
Nach unseren Informationen erfolgt die thermische Gasabrechnung in Deutschland auf Grundlage eichrechtlicher Vorschriften und nach anerkannten Regeln der Technik, so beschrieben in dem „DVGW-Arbeitsblatt G 685 – Gasrechnung“. Demnach erfolgt unserer Auffassung nach die Gasabrechnung im Regelfall „brennwertbezogen“. |
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Wesentliche Änderungen in der Heizkostenverordnung |
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Dienstag, den 03. März 2009 um 17:40 Uhr |
- In Gebäuden, in denen ein wesentlicher Teil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird (z.B. Rohrwärmeabgabe), kann der Wärmeverbrauch nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden.
- Nach dem 31. Dezember 2013 muss bei Heizungsanlagen, die gleichzeitig Heizwärme und Warmwasser bereitstellen, der Energieanteil mit Hilfe eines Wärmezählers erfasst werden, es sei denn, der Einbau eines Wärmezählers verursacht aus baulichen oder technischen Gründen unverhältnismäßig hohe Kosten.
- Eichkosten sind nunmehr unstrittig umlegbar.
- Die neue Heizkostenverordnung enthält eine Ausnahmeregelung für Gebäude, die einen Wärmebedarf von weniger als 15 KWh/m² im Jahr aufweisen (Niedrigenergiehäuser). Für diese entfällt die Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung. Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Warmwasserkosten besteht allerdings weiter.
- Der bisherige Bestandsschutz für veraltete Warmwasserkosten- und Heizkostenverteiler erlischt mit dem 31.12.2013. Wir beraten Sie gerne und erstellen entsprechende Angebote.
- Die Heizkostenverordnung erlaubt es, künftig den Umlagemaßstab
(den Anteil von Grund- und Verbrauchskosten) vor jeder Abrechnungsperiode (innerhalb der bekannten Grenzen von §7 Abs. 1 der HKVO) neu festzulegen. Voraussetzung ist das Vorliegen sachgerechter Gründe und ein ausdrücklicher Hinweis gegenüber den Mietern vor Beginn der betreffenden Abrechnungsperiode.
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Neue Heizkostenverordnung |
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Montag, den 01. Dezember 2008 um 18:29 Uhr |
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Am 01.01.2009 tritt die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Das Bundeskabinett hat die Novellierung am 05.11.2008 verabschiedet.
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