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Hinweis zur Warmwasserberechnung
Montag, den 01. Februar 2010 um 15:48 Uhr

Gemäß §9 (2) der HKVO ist die auf die zentrale Warmwasserversorgung entfallene Wärmemenge bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas mit 1,11 zu multiplizieren.

Nach unseren Informationen erfolgt die thermische Gasabrechnung in Deutschland auf Grundlage eichrechtlicher Vorschriften und nach anerkannten Regeln der Technik, so beschrieben in dem „DVGW-Arbeitsblatt G 685 – Gasrechnung“. Demnach erfolgt unserer Auffassung nach die Gasabrechnung im Regelfall „brennwertbezogen“.

 
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