Die neue Energieeffizienz-Richtlinie kommt.

Ziel der Energieeffizienz-Richtline (EED) ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale auszunutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern.

Was sieht die neue EED vor?*

Fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik wird Pflicht

Mit der Umsetzung der EED in nationales Recht dürfen ab dem 25. Oktober 2020 nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. Bereits installierte Mess- und Erfassungstechnik, die eine Fernauslesung nicht unterstützt, muss bis spätestens 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Unterjährige Verbrauchsinformationen für die Bewohner

Fernauslesbare Messtechnologie gesetzlich vorzuschreiben ist das Fundament für mehr Verbrauchstransparenz und dient als Basis für die zweite gesetzliche Vorgabe: Die unterjährige Verbrauchsinformation.

*Unter Vorbehalt der Umsetzung in deutsches Recht.

Unsere Lösung

Automatic Meter Reading (AMR) Technologie

  • automatisierte Funkdatenfernübertragung
  • Funk-Heizkostenverteiler
  • Funk-Wärme- und Kältezähler
  • Funk-Wasserzähler
  • alle Geräte nutzen den Open Metering System (OMS) Standard

Verbrauchsanalyse und -information online

  • Verbrauchsanalyse gemäß § 7 Abs. 2 HKVO
  • Verbrauchsinformation online gemäß EED

Mehrwertdienstleistungen

  • Analyse, Monitoring und Visualisierung von Verbrauchsdaten
  • Überwachung des Raumklimas mithilfe von Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensoren
  • Überwachung von Leckagen mithilfe von Feuchtigkeitssensoren und smarten Wasserzählern
  • Fernablesung von Ölständen mithilfe von Füllstandssensoren

Die EED im Überblick